Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend kurz mit „AGB“ bezeichnet) regeln alle Verträge zwischen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften (in der Folge „Kunden“, „Nutzer“ oder „Reisende“ genannt) und der Ticketwall GmbH (in der Folge „Ticketwall“) sowie die Nutzung der Website „Ticketwall.at“ und Anwendungen von Ticketwall sowie deren Integration in andere Websites, Applikationen und Dienste (im Folgenden „Ticketwall-Dienste“) für

  1. Vermittlungstätigkeiten;
  2. die Tätigkeit als Reiseveranstalter/Reisevermittler; 
  3. den Verkauf von Waren/Dienstleistungen über die Ticketwall-Dienste;
  4. sowie der Kombination der Punkte 1. bis 3.

Neben diesen AGB können im Einzelfall auch gesonderte Bedingungen gelten, auf diese wird gesondert hingewiesen.

1. Vermittlungstätigkeit

1.1. Geltungsbereich

Dieser Abschnitt der AGB regelt die Tätigkeit der Ticketwall als Vermittler für Tickets für Veranstaltungen und sonstigen Dienstleistungen der Woodstock Event & Concert GmbH, der Anklang Event & Marketing GmbH sowie der Colin Concert Linz GmbH sowie allfälliger weiterer Veranstalter (in der Folge „Veranstalter“). Die Tickets können von den Nutzern über die Ticketwall-Dienste erworben werden.

Die Vermittlung der Tickets der Veranstalter erfolgt durch Ticketwall im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters jeweils unter Zugrundelegung der geltenden AGB des jeweiligen Veranstalters. Diese werden vor der kostenpflichtigen Bestellung des jeweiligen Tickets dem Nutzer zur Verfügung gestellt. 

Die Ticketwall ist diesfalls lediglich Vermittler zwischen dem Veranstalter und dem Nutzer und wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner des Nutzers. Der Vertrag kommt direkt zwischen den Veranstalter, der auch Aussteller des Tickets ist, und dem jeweiligen Nutzer zustande.

1.2. Nutzungsbedingungen

Voraussetzung für die Nutzung der Ticketwall-Dienste ist die Volljährigkeit des Nutzers.

Die Vermittlung der Tickets für die Veranstalter erfolgt durch Ticketwall in erster Linie im Internet unter der Domain www.ticketwall.at im dort repräsentierten Online-Shop und in etwaigen dafür vorgesehenen Räumlichkeiten (Kartenbüro, Abendkassen etc.). Darüber hinaus gibt es weitere Domains und Links, die in diesen Online-Shop führen. 

Ticketwall behält sich das Recht vor, Nutzer, die gegen diese AGB verstoßen, von der Nutzung der Ticketwall-Dienste für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auf Dauer auszuschließen. Dies gilt ebenso für jedes andere abträgliche Nutzungsverhalten, insbesondere das Aufspüren und Ausnutzen von Schwachstellen der Ticketwall-Dienste.

Im Falle des Postversands werden allfällige zusätzliche Versandkosten während des Bestellvorgangs ausgewiesen. Der Ticketversand erfolgt per nicht eingeschriebener Post-Briefsendung. 

Die Bezahlung erfolgt im Rahmen der zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Bestellung verfügbaren Zahlungsarten. Erst nach erfolgter Zahlung werden dem Nutzer die Tickets zur Verfügung gestellt. 

Der Preis des Tickets ist direkt auf dem jeweiligen Ticket aufgedruckt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis inkludiert. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Ermäßigte Karten können von den Nutzern nur dann erworben werden, wenn sie einem jeweils begünstigten Personenkreis angehören. Der begünstigte Personenkreis wird bei jeder Veranstaltung vom jeweiligen Veranstalter definiert. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungskarten, auf bestimmte Karten oder Kartenkategorien besteht nicht.

1.3. Wiederverkauf von Tickets und Ticketbetrug

Der gewerbliche Wiederverkauf von vermittelten Tickets ist untersagt.

Bei einem privaten Wiederverkauf ist der Käufer, im Falle von personalisierten Tickets, zur Umpersonalisierung des Tickets (Punkt 1.6) verpflichtet, ohne Umpersonalisierung ist der Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung nicht möglich. Ticketwall oder der jeweilige Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, welche durch den Kauf von Tickets von nicht autorisierten Händlern oder Privatpersonen entstehen.

Im Falle eines Ticketbetruges (beispielsweise mehrfacher Wiederverkauf desselben Tickets) ist ein Einlass mit diesem Ticket nicht möglich. Der jeweilige Veranstalter und Ticketwall prüfen sämtliche vorgezeigten Tickets beim Einlass. Im Falle der Ungültigkeit des Tickets besteht für den Kunden lediglich die Möglichkeit ein gültiges alternatives Ticket bei Ticketwall zu erwerben, sofern für die Veranstaltung noch Karten verfügbar sind. Den Opfern des Ticketbetruges bleibt die Möglichkeit eine Anzeige gegen den Wiederverkäufer des Tickets zu erstatten. Versucht ein Kunde wiederholt sich mit einem ungültigen Ticket Zutritt zu einer Veranstaltung zu verschaffen kann über diesen Kunden ein Hausverbot durch den jeweiligen Veranstalter ausgesprochen werden.

Tickets dürfen für Gewinnspiele/Verlosungen nur mit Zustimmung von Ticketwall und des jeweiligen Veranstalters verwendet werden.

Jedes Ticket ist eine eindeutige und nummerierte „Zutrittsberechtigung“ und/oder eine eindeutige “Sitz-/Platzberechtigung“ welche für ein definiertes Datum, eine definierte Uhrzeit oder einen definierten Zeitraum gültig ist. Um einen friktionsfreien Einlass zu gewährleisten sowie zum Schutz der Ticketkäufer und zur Verhinderung von Ticketbetrug ist die Publikation der Ticket „ID“ und/oder des „QR-Codes“ eines gültigen Tickets auf Social-Media Seiten, Web-Plattformen, die Massenverteilung als Kopien via E-Mails bzw die physische und auch jede andere Art der Vervielfältigung untersagt.

Im Falle des Zuwiderhandelns behält sich Ticketwall das Recht vor, den Verbreiter von zukünftigen Ticketkäufen auszuschließen und insbesondere auch das jeweilige betroffene Ticket für ungültig zu erklären bzw. bei wiederholten Verstößen ein Hausverbot durch den jeweiligen Veranstalter gegenüber dem Verbreiter auszusprechen sowie für jeden Verstoß gegen vorstehende Bestimmungen eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen des Ticketpreises einzufordern. Die Geltendmachung darüberhinausgehender zivil- und strafrechtlicher Ansprüche behält sich Ticketwall vor.

1.4. Veranstaltungsabsage

Tritt Ticketwall lediglich als Vermittler zwischen dem Nutzer und dem Veranstalter auf, haftet Ticketwall nicht bei Absage oder Entfall der Veranstaltung für Rückerstattungen. Etwaige angefallene Service-, Versicherungs- oder Versandgebühren können nicht refundiert werden.

Für die Rückerstattung bei Absage oder Entfall ist der Veranstalter verantwortlich und können sich die Kunden auch nur an diesen wenden.

Falls der Veranstalter Ticketwall mit der Rückerstattung beauftragt hat und die entsprechenden Gelder zur Verfügung stehen, gilt folgendes: bereits erworbene Tickets können innerhalb von zwei Monaten ab dem geplanten Ende der Veranstaltung gegen Erstattung des tatsächlich bezahlten Ticketpreises zurückgegeben werden. Die Erstattung kann auch in Form von Gutscheinen oder Rückzahlung auf das Kundenkonto erfolgen.

Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückerstattung des Ticketpreises nicht mehr möglich.

Falls der Veranstalter die Ticketwall GmbH mit der Rückerstattung beauftragt hat, findet eine Erstattung des Ticketpreises nur dann statt, wenn nicht innerhalb der Rückgabefrist ein Ersatztermin angeboten wurde und/oder die Absage oder der Abbruch der Veranstaltung auf Grund eines Ereignisses höherer Gewalt (Pandemie, Schließungen bzw Absagen aufgrund behördlicher Anordnungen, Krieg, Naturereignisse etc.) erfolgt ist.

1.5. Haftungsbeschränkung

Im Fall der bloßen Vermittlungstätigkeit durch Ticketwall sind allfällige vertragliche Haftungsansprüche vom Nutzer allein gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Gegenüber der Ticketwall stehen dem Nutzer keine vertraglichen Haftungsansprüche zu.

Ticketwall haftet gegenüber dem Nutzer nur für deliktische Schadenersatzansprüche insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgenommen bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. 

Ticketwall betreibt die Website www.ticketwall.at. Diese wurden mit größtmöglicher Sorgfalt, nach bestem Wissen und den aktuellen rechtlichen und technischen Standards entsprechend erstellt und getestet. Dennoch kann keinerlei Haftung dafür übernommen werden, dass die Funktionen auf diesen Websites fehlerfrei sind, dass Fehler behoben werden oder dass die Website bzw. der Server frei von schädigenden Programmen wie Viren etc. sind.

Der Zugang und die Benutzung der Inhalte der www.ticketwall.at geschehen in der alleinigen Verantwortung des Nutzers.

Inhalte (Kommentare, Meinungen, Gästebucheintragungen etc.) von Nutzern, die dieser Website über das Internet übermittelt werden, sind urheberrechtlich nicht geschützt. Der Nutzer hat daher keinen urheberrechtlichen Anspruch auf Inhalte, die der Website www.ticketwall.at über interaktive Funktionen (wie „Gästebuch“ oder „Kommentar“) übermittelt werden. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte übernimmt Ticketwall keine Haftung.

Diese Inhalte werden gespeichert und können in entsprechenden Foren öffentlich dargestellt werden. Ticketwall untersagt ausdrücklich, rechtswidrige, ethisch oder moralisch fragwürdige oder belästigende Inhalte über eine interaktive Funktion an die Website zu übermitteln. Ticketwall schließt ausdrücklich jedwede Verantwortung für sämtliche solche übermittelten Inhalte aus. Die Redaktion behält sich vor, Einträge in diesen interaktiven Bereichen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu löschen.

1.6. Ticketpersonalisierung

Sofern dies vom jeweiligen Veranstalter vorgesehen ist, werden die Tickets, welche von Ticketwall vermittelt werden, zum Schutz der Kartenkäufer und zur Vermeidung von unautorisierter Weitergabe bzw von Ticketbetrug, personalisiert.

Hierfür ist während des Bestellvorganges der Name des jeweiligen Besuchers anzugeben und wird dieser auf den Karten angedruckt. Nur die auf der Karte genannte Person ist nach unaufgefordertem Vorweisen eines Lichtbildausweises zum Einlass zur jeweiligen Veranstaltung berechtigt. Eine Umpersonalisierung ist gegen eine Gebühr von EUR 10,00 jederzeit online oder sofern dies bei der jeweiligen Veranstaltung vorgesehen ist, direkt bei den stationären Verkaufsstellen möglich.

2. Reiseveranstaltung/Reisevermittlung

2.1. Geltungsbereich

Dieser Abschnitt der AGB regelt die Tätigkeit von Ticketwall als Reiseveranstalter bzw Reisevermittler iSd Pauschalreisegesetzes (PRG). Wenn von Veranstalter und Vermittler in diesem Abschnitt die Rede ist, bezieht sich dies ausschließlich auf Reiseveranstalter iSd § 2 Abs 7 PRG und Reisevermittler iSd § 2 Abs 8 PRG. Die Leistungen können von natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften (in der Folge „Reisende“) erworben werden. Sofern die angebotenen Reiseleistungen nicht in den Anwendungsbereich des PRG fallen, gelten entweder die Abschnitte über die Vermittlungstätigkeit (Punkt 1.) bzw des Verkaufes von Waren/Dienstleistungen über die Ticketwall-Dienste (Punkt 3.).

2.2. Reisevermittlung 

Ticketwall tritt als Reisevermittler für vermittelte Reiseverträge über Pauschalreisen sowie über verbundene Reiseleistungen zwischen Reiseveranstalter einerseits und dem Reisenden andererseits auf.

2.2.1.Buchung/Vertragsabschluss

Die Buchung erfolgt über die Ticketwall-Dienste und in etwaigen dafür vorgesehenen Räumlichkeiten. Ausgehend von den Angaben des Reisenden erstellt Ticketwall für den Reisenden unverbindliche Reisevorschläge. Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung an den Reisenden. Bei den angebotenen vorgefertigten Reisevorschläge (welche nicht aufgrund von Angaben des Reisenden individuell erstellt werden), handelt es sich um keine verbindlichen Vertragsangebot von Ticketwall, sondern lediglich um eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben.

Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Reiseveranstalter) vermittelt werden und die Geltung der Reisebedingungen dieses dritten Unternehmens ausdrücklich vereinbart werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).

Bei der Buchung kann eine Servicegebühr pro Reisenden und eine Anzahlung verlangt werden. Die Restzahlung ist beim Aushändigen der Reisedokumente des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers bei Ticketwall zur Zahlung fällig.

2.2.2.Leistungsstörungen

Verletzt Ticketwall die ihr aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist sie dem Reisenden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist Ticketwall dem Reisenden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.

Sofern in diesem Punkt (2.2.) keine anderslautenden Bestimmungen vorgesehen wurden, gilt im Übrigen der Punkt 1. Dieser AGB.

2.3. Reiseveranstaltung

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (in der Folge: Reisevertrag genannt), den Reisende entweder direkt mit Ticketwall oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen, wenn Ticketwall selbst der Reiseveranstalter ist. 

2.3.1. Buchung/Vertragsabschluss

Die Buchung erfolgt über die Ticketwall-Dienste und in etwaigen dafür vorgesehenen Räumlichkeiten. Bei den angebotenen vorgefertigten Reisevorschlägen, handelt es sich um keine verbindlichen Vertragsangebote von Ticketwall, sondern lediglich um eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben.

Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Reiseveranstalter) vermittelt werden und die Geltung der Reisebedingungen dieses dritten Unternehmens ausdrücklich vereinbart werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber Ticketwall (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).

Bei der Buchung kann Ticketwall eine Servicegebühr pro Reisenden und eine Anzahlung verlangen. Die Restzahlung ist beim Aushändigen der Reisedokumente bei Ticketwall zur Zahlung fällig.

2.3.2.Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers:

Ein Wechsel in der Person des Reisenden (=Übertragung des Pauschalreisevertrages auf einen anderen Reisenden) ist gemäß § 7 PRG dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt. Dies kann auf zwei Arten erfolgen:

Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung:

Die Verpflichtungen des Reisenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Reisende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.

Übertragung des Reiseveranstaltungsvertrages:

Der Reisende kann den zwischen ihm und Ticketwall geschlossenen Reisevertrag auf einen Dritten übertragen. Die gewünschte Übertragung ist Ticketwall direkt oder über den Vermittler anzuzeigen. Die Mitteilung des Reisenden über die gewünschte Übertragung hat schriftlich (auch mit E-Mail) bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Pauschalreise zu erfolgen. Der Überträger und der Erwerber haften Ticketwall als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises sowie für durch die Übertragung zusätzlich entstandene Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten, soweit diese tatsächlich angefallen sind.

Bei einem Wechsel in der Person des Reisenden verrechnet Ticketwall eine gesondert bekanntzugebende Umbuchungsgebühr, die sich aus dem damit verbundenen Aufwand für Ticketwall und den anfallenden Fremdkosten für Fluglinien, Hotels, Agenturen etc zusammensetzt.

2.3.3. Leistungsstörung

2.3.3.1. Preisminderung/Schadenersatz

Verletzt Ticketwall oder ihre Gehilfen die ihr aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, ist sie dem Reisenden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Soweit Ticketwall für andere Personen als ihre Mitarbeiter einzustehen hat, haftet Ticketwall – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn ihr der Nachweis misslingt, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen.

Ansprüche des Reisenden auf Preisminderung oder Schadenersatz verjähren binnen zwei Jahren nach Kenntnis des Schadens.

2.3.3.2. Mitteilung von Mängeln

Der Reisende hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, Ticketwall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände ohne nennenswerte Mühe unverzüglich mitzuteilen. Die Kontaktaufnahme kann direkt mit Ticketwall, einen Repräsentanten vor Ort oder über den Vermittler erfolgen. Die jeweiligen Kontaktdaten werden dem Reisenden zusammen mit den Reiseunterlagen bekanntgegeben. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den Gewährleistungsansprüchen des Reisenden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine allenfalls zustehenden Schadenersatzansprüche schmälern.

2.3.4. Rücktrittsrechte gem § 10 PRG

2.3.4.1. Rücktritt des Kunden

2.3.4.1.1. Rücktritt mit Stornogebühr

Dem Reisenden steht jederzeit vor Beginn der Pauschalreise das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gegen Zahlung einer Stornogebühr zu. Die Stornogebühr richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.

Für Pauschalreisen, bei denen Ticketwall als Veranstalter auftritt, gelten – sofern nicht mit dem Reisenden gesondert vereinbart – folgende Stornogebühren:

bis zum 30.Tag vor Reiseantritt 25%
zwischen dem 29. und dem 20. Tag vor Reiseantritt 40%
zwischen dem 19. und dem 9. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 100%

des Reisepreises.

2.3.4.1.2. Rücktritt ohne Stornogebühr

Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Er hat Anspruch auf volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung.

2.3.4.1.3. Rücktritt von Ticketwall

Ticketwall kann vor Beginn der Pauschalreise gegen volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten,

wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist zugeht, spätestens jedoch

a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen,

b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen,

c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, oder

wenn Ticketwall aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zugeht.

Ticketwall hat bei einem Rücktritt nach den vorstehenden Absätzen dem Reisenden alle von diesem oder in dessen Namen für die Pauschalreise geleisteten Beträge – gegebenenfalls abzüglich der Stornogebühr – unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, zu erstatten.

2.3.4.2. Preisänderungen

Ticketwall behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von ihrem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten – etwa der Treibstoffkosten – der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen wird diese an den Reisenden weitergegeben. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung.

3. Verkauf von Waren/Dienstleistungen über den Onlineshop

3.1. Geltungsbereich

Dieser Abschnitt der AGB gilt für alle Bestellungen von Waren, Dienstleistungen und Gutscheinen über die Ticketwall-Dienste. Die Waren können von natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften (in der Folge „Kunden“) über die Ticketwall-Dienste erworben werden. Sofern nicht abweichend geregelt, wird Vertragspartner die Ticketwall. 

3.2. Vertragsabschluss

Gegenstand der über die Ticketwall-Dienste geschlossenen Verträge ist der Kauf und Verkauf von Waren und Gutscheinen sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Die Produktdarstellungen im Online-Shop sind freibleibend, unverbindlich und nur erhältlich solange der Vorrat reicht. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

Die zum Kauf beabsichtigten Waren, sowie die bestellten Dienstleistungen können vom Kunden zunächst im „Warenkorb“ abgelegt und in diesem nach Aufruf dort jederzeit Änderungen vorgenommen werden. Nach Aufrufen der Seite „Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Auswahl der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern bzw. den Kauf abzubrechen.

Nach Eingabe der persönlichen Daten stellt der Kunde mit der Absendung der Bestellung (Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“) ein verbindliches Angebot an Ticketwall. Der Kunde erhält zunächst eine automatische E-Mail zur Bestätigung des Einganges seiner Bestellung. Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Annahme beziehungsweise mit Ausführung der Lieferung oder Leistung durch Ticketwall zustande.

Die Bestätigung der Bestellung des Kunden gilt nicht als Annahme sondern dient lediglich zur Information. Ticketwall ist nicht verpflichtet, das vom Kunden gestellte Angebot auch anzunehmen. Sollte Ticketwall das Angebot nicht annehmen, wird der Kunde darüber informiert (z.B. via Email).

Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von zwei Tagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher dem Kunden die Ausführung der Bestellung bestätigt wird (Auftragsbestätigung).

Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von diesem bei Ticketwall hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

3.3. Dienstleistungen von Ticketwall

Für Dienstleistungen, welche von Ticketwall direkt angeboten werden, gelten die Bestimmungen über den Wiederverkauf von Tickets und Ticketbetrug (Punkt 1.3) und über die Ticketpersonalisierung (Punkt 1.6) sinngemäß.

3.4. Preise und Versandkosten

Alle angegebenen Preise stellen Gesamtpreise in Euro dar und beinhalten 20% Umsatzsteuer. Es gelten die im Bestellzeitpunkt angegebenen Preise.

Die anfallenden Versandkosten sind im Preis nicht enthalten. Sie werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht eine versandkostenfreie Lieferung zugesagt wird. 

Die dem Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche in den Ticketwall-Diensten oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

Sollte der Kunde Zahlungstermine nicht einhalten, fallen zusätzlich zum Kaufpreis die gesetzlichen Verzugszinsen an. Der Kunde ist nicht berechtigt mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Ansprüche der Ticketwall aufzurechnen.

3.5. Gutscheine

Ein Gutschein der Ticketwall oder von Dritten der über die Ticketwall-Dienste verkauft wird, kann, sofern es sich um Reisegutscheine handelt, innerhalb von 60 Monaten, bei sonstigen Gutscheinen innerhalb von 36 Monaten ab Ausstellungsdatum für eine konkrete Leistung eingelöst werden, sofern auf dem Gutschein kein abweichendes Datum aufgedruckt ist. Wenn über die Ticketwall-Dienste Gutscheine von Dritten erworben werden, tritt Ticketwall lediglich als Vermittler für den Gutschein Anbieter auf. Bei Einlösung des Gutscheins kommt ein Vertrag mit dem jeweiligen Veranstalter zustande. Diesbezüglich kommen die Bedingungen des Punkt 1 zur Anwendung.

Bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung wird kein Ersatz geleistet. Der Gutschein ist von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Der kommerzielle Wiederverkauf ist untersagt.

3.6. Lieferung und Versand:

Ticketwall liefert/versendet die Waren und Gutscheine des Kunden ausschließlich an eine in Europa befindliche Lieferadresse.

Vom Kunden zu tragende Liefer-/Versandkosten sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche über die Ticketwall-Dienste abrufbar und werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen.

Der Lieferzeitraum sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Website und/oder bei der jeweiligen Artikelbeschreibung.

Im Fall eines Verbrauchergeschäftes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden über. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eigenständig ein nicht von Ticketwall benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat. In diesem Fall sowie bei Verträgen mit Unternehmern erfolgt die Lieferung und Versendung auf Gefahr des Kunden.

Allfällige Transportschäden sind Ticketwall unmittelbar nach Erhalt der Ware, jedenfalls binnen drei Tagen, bekannt zu geben.

Sollte der Kunde die Annahme der Lieferung verweigern oder mit der Annahme in Verzug geraten, behält sich Ticketwall das Recht vor, auf Annahme zu bestehen sowie einen angemessenen Schadenersatz für die entstandenen Kosten zu verlangen. Um die Ware übernehmen zu können, müssen die Kunden ggfs. Ihre Identität durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises nachweisen.

3.7. Eigentumsvorbehalt:

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Ticketwall. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Schenkung, Leihe, Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn Ticketwall diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und Ticketwall der Veräußerung zustimmt. Im Fall der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an Ticketwall abgetreten und ist Ticketwall jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen und die Forderung selbst einzuziehen.

3.8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist dieser verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und Ticketwall offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

3.9. Schadenersatz

Unsere Haftung für Schadenersatzansprüche ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.

Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist die Haftung von Ticketwall auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Kunde die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Ticketwall haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Ticketwall Dienste und der dort angebotenen Dienstleistung.

3.10. Rücktritts-/Widerrufsrecht

Wenn der Kunde Verbraucher ist, kann dieser innerhalb von 14 Kalendertagen ab Übergabe ohne Angabe von Gründen von seinem Vertrag zurücktreten. Für die Einhaltung der Frist ist der Postaufgabestempel maßgeblich. Bei Dienstleistungsverträgen sowie der Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (Downloads) beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.

Kein Rücktrittsrecht besteht bei Dienstleistungen in den Bereichen: Beherbergung (zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken), Beförderung von Waren, Mietwagen, der Lieferung von Speisen und Getränken und Freizeitbetätigungen wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistung vorsieht.

Die Kosten für die Rücksendung muss der Kunde selbst übernehmen, es sei denn Ticketwall liefert mangelhaft.

Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Bereits bezahlte Beträge erstattet Ticketwall zurück. Für diese Rückzahlung verwendet Ticketwall dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde etwas anderes vereinbart.

Ticketwall kann die Rückzahlung verweigern, bis diese die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass dieser die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Die Belehrung über das Widerrufsrecht, das Widerrufsformular sowie die Belehrung über einen allfälligen Entfall des Rücktrittsrechts sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche über die Ticketwall-Dienste abrufbar und wird auf diese im Laufe des Bestellvorganges gesondert hingewiesen.

4. Kombination von Vermittlungstätigkeit, Reiseveranstaltung und Warenkauf

Über die Ticketwall-Dienste werden die unter Punkt 1. bis 3. angebotenen Waren oder Dienstleistungen angeboten. Die Kunden haben mit einem Vorgang die Möglichkeit sowohl die Vermittlungstätigkeit von Ticketwall als auch die Tätigkeit als Reiseveranstalter/Reisevermittler nach PRG in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig Waren/Dienstleistungen zu erwerben. Für diese Vorgänge gelten jeweils unterschiedliche Bedingungen entsprechend dieser AGB und gesetzliche Regelungen, diese bleiben durch die Kombination der Leistungen unberührt.

Schlussbestimmungen

Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisnormen (IPRG, EVÜ) Anwendung.

Die Vertragssprache sowie die für allfällige Streitigkeiten anzuwendende Prozesssprache ist Deutsch.

Als ausschließlich zuständiges Gericht wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Ticketwall vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweils gesetzlichen Regelungen.

Die verbindliche Fassung der AGB ist stets diejenige, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig war.

Stand: 26. September 2023